Geisenfeld
Doch ein Ja zur Dokumentationspflicht

Auflagen beim Maibaumaufstellen: Bedenken der meisten Feuerwehrfunktionäre offenbar ausgeräumt

08.04.2016 | Stand 02.12.2020, 19:59 Uhr

In Teamarbeit wie hier in Nötting wird in den Geisenfelder Ortsteilen ein Maibaum aufgestellt - und dabei soll es auch bleiben. Ergebnis des Infoabends für die Feuerwehrfunktionäre war es, dass man sich nirgendwo die Tradition durch die neuen Auflagen vergrämen lassen will. - Foto: Archiv GZ

Geisenfeld (kog) Wie ist es denn nun mit der Haftung beim Maibaumaufstellen? Weil neue Vorgaben hier für große Verunsicherung bei den Ortsteilwehren gesorgt haben, hat die Stadt jetzt eine Infoversammlung einberufen. Eindruck an deren Ende: Die Maibaumfeiern in den Ortsteilen scheinen gesichert.

Zu der vom Zweiten Bürgermeister Alfons Gigl und Stadtkämmerer Hans Thaller geleiteten Infoversammlung waren die Verantwortlichen aller Geisenfelder Ortsteilwehren eingeladen, und keine von diesen glänzte am Donnerstagabend durch Abwesenheit. Das ist ein Indiz dafür, wie sehr das Thema den Vorständen und Kommandanten unter den Nägeln brennt, seit sie im vergangenen Herbst ein Schreiben der Stadt mit der Überschrift "Sicherheit beim Aufstellen von Maibäumen" erhalten haben - mit neuen Auflagen.

Was es damit auf sich hat und wie es dazu kam, wurde in der Infoversammlung jetzt nochmals vom 2. Bürgermeister erläutert. Hintergrund seien entsprechende Hinweise durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) anlässlich einer Veranstaltung der Feuerwehrschule Regensburg zum Thema Unfallschutz. Daraus ergäben sich "ein paar Formalitäten", die einzuhalten seien.

Komme es nämlich zu einem Unfall und stelle es sich heraus, dass die Feuerwehr nicht die notwendige Sorgfalt habe walten lassen, könne es zu einer Ablehnung der Schadensersatzpflicht durch den Versicherer kommen. Damit nachgewiesen ist, dass die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist, seien vor dem Aufstellen Prüfungen der Aufstellvorrichtungen durchzuführen und diese in einem "Prüfbuch" oder "Prüfblatt" zu bestätigen. "Dabei reicht der Versicherung aber eine bloße Sichtprüfung", betonte Gigl. Ein technisch aufwendiger, spezieller Bruchtest sei nicht notwendig.

"Euer Material überprüft ihr ja schon bisher im Sinne eurer eigenen Sicherheit, und deshalb ist das einzig Neue nur die schriftliche Bestätigung der Überprüfung", führte der Zweite Bürgermeister aus. Diese Bestätigung stelle den Leiter der Aktion - bei dem es sich nicht zwangsläufig um den jeweiligen Kommandanten handeln müsse - von der Haftung frei, "wenn keine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist." Eine solche sei wohl gegeben, "wenn beim Aufstellen von zehn Helfern acht hackedicht sind".

Um diese Dokumentationspflicht zu vereinfachen, wurde von der Stadt eine Checkliste erarbeitet, die den Feuerwehren bereits zuging. "Diese Liste kann natürlich von jeder Wehr erweitert und den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden", betonte Gigl, der zudem klarstellte: "Wir bei der Stadt wollen, dass dieser Brauch in den Ortsteilen erhalten bleibt, aber wir können euch die Entscheidung nicht abnehmen, ob ihr unter den neuen Vorgaben daran festhalten wollt".

Knackpunkt dabei: Irgendeiner bei der Wehr muss mit seiner Unterschrift geradestehen. Ist dieser dann im Fall der Fälle der Gelackmeierte? Stadtkämmerer Hans Thaller widersprach heftig: Ein unterschriebenes Prüfblatt mit der Bestätigung einer abgearbeiteten Checkliste bringe dem Aufstellungsleiter sogar mehr Schutz im Vergleich zu bisher. "Weil er schwarz auf weiß einen Nachweis hat, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben".

Am Ende schien diese Argumentation auch die anwesenden Feuerwehrfunktionäre zu überzeugen. Einem anfänglichen "Mir unterscheiben nix" mancher Kommandanten stand zum Schluss die einhellige Ankündigung aller anwesenden Floriansjünger gegenüber, auch heuer wieder einen Maibaum aufstellen zu wollen.

Bleibt nur noch ein Punkt zu klären: So ist es zum Versicherungsschutz beim Maibaumaufstellen notwendig, dass dafür eine "Beauftragung durch den Bürgermeister\" vorliegt. Diese Beauftragung, so Kämmerer Hans Thaller zu den Feuerwehrfunktionären, "erfolgt automatisch dadurch, dass ihr eure Maibäume bei der Stadt anmeldet". Etwas Schriftliches durch den Bürgermeister brauche es da nicht.

Wäre aber nicht schlecht, und eine kurze Antwort-E-Mail mit der Bestätigung einer Beauftragung könne ja wohl nicht das große Problem sein, entgegneten einige Feuerwehrleute. Schließlich wolle doch jetzt auch die Stadt von den Ortsteilwehren "etwas Schriftliches". Er werde sich bei Christian Staudter für eine schriftliche Bestätigung starkmachen, kündigte Alfons Gigl an. "An dem soll es nun doch wirklich nicht scheitern."